Mietpreis pro Stunde € 100
inkl. MwSt, Chauffeur, Versicherung und Kraftstoff
Mindestmietdauer 3 Stunden
Die Zeit für An- und Abfahrt berechnet sich nach der schnellsten Route von bzw. nach Mömbris-Rothengrund gemäß dem Routenplaner von msn.de
Spezielle Anfragen, ganztägig oder weniger als 3 Stunden:
Preise nach Vereinbarung
Verantwortlich:
Cars and Reasons - Oldtimervermietung
Christian Braun
Froschgraben 5
63814 Mainaschaff
Kontakt:
Telefon: +49 (0)6021 4406907
E-Mail: info@cars-and-reasons.de
Steuernummer
204/206/90917
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß §6 MDStV
Christian Braun
Haftungshinweis
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1. Vermietungsbedingungen
Die Firma Cars and Reasons vermietet das beschriebene Fahrzeug gemäß den beschriebenen Bedingungen und den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbdingungen, welcher der Mieter anerkennt. Die Vermietung des Fahrzeugs erfolgt ausschließlich mit Chauffeur. Der Mieter erklärt, dass er zur Auftragserteilung ermächtigt ist und zur Zahlung der gesamten Vermietungskosten bereit und in der Lage ist. Der Auftraggeber hat für die Durchführbarkeit des Auftrages Sorge zu tragen und die eventuell damit verbundenen Genehmigungen einzuholen. Den Anweisungen des Chauffeurs ist Folge zu leisten. Andernfalls kann die Vermietung sofort abgebrochen werden.
2. Zahlungsbedingungen
Der Mieter erkennt eine der umseitig aufgeführten Zahlungsbedingungen für verbindlich an.
3. Zahlungsverzug
Gerät der Mieter mit der Zahlung des Rechnungsbetrages insgesamt oder teilweise in Verzug, so ist die Firma Cars and Reasons berechtigt, für jede Mahnung nach Eintritt des Verzuges eine Gebühr in Höhe von 4,00 Euro zu erheben und Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank ohne Nachweis zu berechnen.
4. Ausschlussfrist
Der Mieter ist verpflichtet, offensichtliche Mängel an den gelieferten Waren oder Leistungen innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Lieferung und Leistung von der Firma Cars and Reasons anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüche für Blumenlieferungen und Dekorationen sind sofort anzuzeigen. Leichte Abweichungen in Farbe und Art der Blumenlieferungen ist jahreszeitlich bedingt möglich und stellt keinen Gewährleistungsanspruch dar. Die Mängelrüge muss insgesamt überprüfbar sein.
5. Gewährleistungsansprüche
Gewährleistungsansprüche des Mieters sind auf ein Recht auf Nachbesserungen beschränkt. Kommt die Firma Cars and Reasons dem Nachbesserungsbegehren allerdings nicht nach oder führt die Nachbesserung nicht ordnungsgemäß durch, leben die gesetzlichen Rechte des Mieters auf Minderung oder Wandlung wieder auf. Das Nachbesserungsbegehren muss der Firma Cars and Reasons schriftlich angezeigt werden. Die Rechte aus Minderung und Wandlung beschränken sich auf den Wert der bemängelten Einzelleistung. Schadenersatzansprüche wegen Vermögens- und Nichtvermögensschäden und deren Folgeschäden bleiben in der Höhe auf den Wert der jeweils betroffenen Einzelleistung beschränkt. Firma Cars and Reasons haftet nur für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung der Firma Cars and Reasons selbst oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung seines Erfüllungsgehilfen beruht.
6. Nichterfüllung
Die Firma Cars and Reasons haftet nicht für die Nichterfüllung eines Mietvertrages, sofern die Nichterfüllung auf unvorhergesehene technische Defekte oder Verunfallung des Fahrzeuges beruht. Weiterhin haftet die Firma Cars and Reasons nciht für die Nichterfüllung eines Auftrages, sofern die Nichterfüllung auf Dritte oder örtliche Begebenheiten (Verkehrsstaus etc.) beruht.
7. Haftung
Der Mieter haftet für alle Schäden und deren Folgeschäden, die er selber, sein Erfüllungsgehilfe oder Dritte, welche mittelbar oder unmittelbar an der Vermietung beteiligt sind, verursacht haben. Bei Schäden am Fahrzeug haftet der Mieter für Reparaturkosten, den Fahrzeug- und Geschäftsausfall und die Wertminderung. Sofern die Firma Cars and Reasons nciht nach Punkt 5 haftet, hat der Mieter die Firma Cars and Reasons von Schadenersatzansprüchen freizuhalten.
8. Stornierung
Eine Vertragskündigung oder Vertragsaufhebung seitens des Mieters ist ohne zwingenden nachweisbaren Grund unzulässig. Für stornierte Einzelleistungen wird eine Gebühr in Höhe von 40 % der vereinbarten Einzelleistung ohne Nachweis erhoben.
9. Mündliche Absprachen
Mündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit einer schriftlichen Bestätigung.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Aschaffenburg.
11. Datenschutz
Allgemeiner Hinweis und Pflichtinformationen
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